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BVerfG, 16.08.1999 - 2 BvR 1307/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde in einer Landes- Wahlrechtsangelegenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 10.06.1999 - 6 B 38/99
- OVG Schleswig-Holstein, 11.06.1999 - 2 M 14/99
- OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1999 - 2 M 21/99
- BVerfG, 16.08.1999 - 2 BvR 1307/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96
Grundmandatsklausel
Auszug aus BVerfG, 16.08.1999 - 2 BvR 1307/99
Die Verfassungsbeschwerde läßt nicht erkennen, inwiefern die beanstandete Stellenausschreibung die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl (vgl. hierzu: BVerfGE 58, 202 [205]; 95, 408 [417]) oder ein sonstiges der Beschwerdeführerin zustehendes (Wahl-) Recht beeinträchtigt haben könnte. - BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Bayerische Kommunalwahlen
Auszug aus BVerfG, 16.08.1999 - 2 BvR 1307/99
Das Recht, die Beachtung dieser Wahlrechtsgrundsätze im Wege der Verfassungsbeschwerde einzufordern, ist dem Bürger vom Grundgesetz nur gewährt worden, soweit es um politische Wahlen auf Bundesebene geht (Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1998 - 2 BvR 1953/95 -, NJW 1999, S. 43 ff.; demnächst BVerfGE 99, 1). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 16.08.1999 - 2 BvR 1307/99
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist sie zur Durchsetzung der von der Beschwerdeführerin als verletzt gerügten Rechte angezeigt; sie ist teilweise unzulässig und im übrigen ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 90, 22 [24 ff.]; 96, 245 [248 ff.]). - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 16.08.1999 - 2 BvR 1307/99
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist sie zur Durchsetzung der von der Beschwerdeführerin als verletzt gerügten Rechte angezeigt; sie ist teilweise unzulässig und im übrigen ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 90, 22 [24 ff.]; 96, 245 [248 ff.]). - BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvC 2/81
Kein aktives Wahlrecht für EG-Beamte ohne Wohnung oder Aufenthalt im Inland
Auszug aus BVerfG, 16.08.1999 - 2 BvR 1307/99
Die Verfassungsbeschwerde läßt nicht erkennen, inwiefern die beanstandete Stellenausschreibung die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl (vgl. hierzu: BVerfGE 58, 202 [205]; 95, 408 [417]) oder ein sonstiges der Beschwerdeführerin zustehendes (Wahl-) Recht beeinträchtigt haben könnte.